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Basishonorar: Privatperson - Einzelperson

Einzelperson

  • ohne Kinder / ohne Unterstützungspflichten / ohne Unterhaltszahlungen

  • im Anstellungsverhältnis (unselbständig) oder Rentner/In

  • ohne selbständigen Nebenerwerb

  • Mieter/In 

  • keine Liegenschaften

CHF 100.00

Basishonorar: Privatperson - Familie oder Einzelperson mit Unterhaltspflicht/-recht

Familie / Einzelperson

  • Ehepartner + CHF 20.00 / Unterhalt Ex-Partner + CHF 20.00

  • je Kind + CHF 10.00

  • im Anstellungsverhältnis (unselbständig) oder Rentner/In

  • ohne selbständigen Nebenerwerb

  • Mieter/In 

  • keine Liegenschaften

CHF 100.00 + Zuschlag

Eigenheim ohne Fremdnutzung

Der Zuschlag von CHF 50.00 wird erhoben bei einem Eigenheim ohne Fremdnutzung (ausschliesslich selbstbewohnt). Jegliche Fremdnutzung wird bei Privatpersonen i.S. einer Immobilienbewirtschaftung angesehen und nach dem Unternehmer/In-Honorar verrechnet.

Es wird nicht unterschieden, ob der Pauschal- oder Individualabzug zur Geltung kommt.

Zuschlag CHF 50.00

Basishonorar: Unternehmer/In im Haupt- oder Nebenerwerb mit kompletter Buchführung

Für Unternehmer/In im Haupt- oder Nebenerwerb mit kompletter Buchführung gilt das erwähnte Basishonorar. Zusätzlich Honorare werden i.S. des "Familien- oder Unterhaltszuschlages" abgerechnet. Ein allfälliger Eigenheimzuschlag bleibt bestehen.

CHF 300.00

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